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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für comrocket

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der Agentur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere kreative, konzeptionelle, beratende sowie technische Leistungen der Agentur in den Bereichen:

  • Werbung,
  • Film- und Fotoproduktion,
  • Medienproduktion,
  • Design,
  • Branding,
  • digitale Kommunikation,
  • Social Media,
  • Kampagnenentwicklung,
  • Marketing,
  • Consulting,
  • Contentproduktion.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Produktionsplan oder der Projektvereinbarung.

2.3 Kreative Leistungen erfolgen grundsätzlich auf Basis künstlerischer und gestalterischer Freiheit.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, elektronische Bestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung und können gesondert vergütet werden.

4. Vergütung

4.1 Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Sämtliche Leistungen der Agentur sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Zusatzleistungen, Änderungswünsche, Erweiterungen oder Mehraufwände werden gesondert nach Aufwand berechnet.

4.4 Reise-, Produktions-, Lizenz-, Casting-, Sprecher-, Musik-, Studio-, Fremd- und Technikosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung
  • 1/3 der Gesamtvergütung mit Beginn der Preproduktion oder Projektumsetzung
  • Restzahlung nach Abnahme oder Teilabnahme

5.2 Die Agentur ist berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

5.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt:

  • Leistungen auszusetzen,
  • Produktionen zu stoppen,
  • Daten zurückzuhalten,
  • Veröffentlichungen zu untersagen,
  • sowie Nutzungsrechte vorläufig oder dauerhaft zu widerrufen.

5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Abnahme / Teilabnahme

6.1 Die Agentur kann abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Abnahme vorlegen.

6.2 Als Teilabnahmen gelten insbesondere:

  • Konzepte,
  • Storyboards,
  • Dreharbeiten,
  • Rohschnitte,
  • Designs,
  • Layouts,
  • Kampagnenbestandteile,
  • Social-Media-Content,
  • Postproduktionsstände.

6.3 Erfolgt nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe eine schriftliche und konkretisierte Mängelanzeige, gelten Leistungen automatisch als abgenommen.

6.4 Geringfügige Abweichungen gestalterischer, technischer oder künstlerischer Natur stellen keinen Mangel dar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Leistungen, Konzepte, Entwürfe, Daten, Produktionen und Nutzungsrechte Eigentum der Agentur.

7.2 Eine Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

8. Nutzungsrechte / Buy-out / Rechteübertragung

8.1 Sämtliche durch die Agentur geschaffenen Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

8.2 Nutzungsrechte gehen ausschließlich nach vollständiger Zahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.

8.3 Umfang, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung richten sich ausschließlich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

8.4 Sofern ein Buy-out vereinbart wurde, umfasst dieses – je nach Vertragsgestaltung – die vollständige oder teilweise Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten.

8.5 Die Rechteübertragung kann insbesondere umfassen:

  • zeitlich unbeschränkte Nutzung,
  • räumlich unbeschränkte Nutzung,
  • weltweite Nutzung,
  • Nutzung in sämtlichen bekannten und unbekannten Medienformen,
  • Bearbeitungs- und Änderungsrechte,
  • Vervielfältigungsrechte,
  • Veröffentlichungsrechte,
  • Senderechte,
  • Streamingrechte,
  • Social-Media-Rechte,
  • Werbe- und Vermarktungsrechte.

8.6 Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben vollständig bei der Agentur.

8.7 Rohdaten, offene Dateien, Projektdateien, Schnittdaten oder Produktionsquellen sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.8 Die Agentur ist berechtigt, sämtliche erstellten Arbeiten zu Eigenwerbezwecken, Referenzzwecken sowie zur Eigenvermarktung zu verwenden.

9. Fremdleistungen / Drittmaterial

9.1 Werden Inhalte Dritter verwendet (insbesondere Musik, Stockmaterial, Sprecher, Models, Schriften oder Lizenzen), gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

9.2 Die Agentur haftet nicht für Einschränkungen oder nachträgliche Änderungen solcher Dritt-Lizenzen.

9.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte.

10. Produktionsabläufe / Termine

10.1 Produktions- und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

10.2 Verzögerungen aufgrund:

  • höherer Gewalt,
  • technischer Ausfälle,
  • Krankheit,
  • behördlicher Maßnahmen,
  • Wetterbedingungen,
  • Lieferengpässen,
  • Verzögerungen durch Dritte,
  • Nichterreichbarkeit von Mitwirkenden
    begründen keinen Schadensersatzanspruch.

10.3 Verschiebt oder verhindert der Auftraggeber vereinbarte Termine, ist die Agentur berechtigt, entstandene Ausfallkosten und Zusatzaufwände gesondert zu berechnen.

11. Haftung

11.1 Die Agentur haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

11.2 Eine Haftung für:

  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Produktionsausfälle,
  • Datenverluste,
  • entgangenen Gewinn,
  • Reputationsschäden
    ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.

11.4 Für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Kampagnen oder veröffentlichten Inhalten trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

12. Kündigung / Projektabbruch

12.1 Kündigt der Auftraggeber ein laufendes Projekt vor Fertigstellung, sind sämtliche bis dahin entstandenen Leistungen, Aufwendungen und Produktionskosten vollständig zu vergüten.

12.2 Bereits reservierte Produktionszeiten, Personal- oder Fremdkosten werden unabhängig von einer tatsächlichen Durchführung berechnet.

12.3 Der Agentur bleibt vorbehalten, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Informationen.

14. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie sämtliche produzierten Arbeiten, Kampagnen und Inhalte zeitlich unbegrenzt als Referenz zu verwenden, sofern dem keine ausdrückliche schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Buy-out-Vereinbarung

Nutzungsrechte- und Rechteübertragungsvereinbarung für comrocket

1. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an durch die Agentur erstellten:
  • Filmproduktionen,
  • Werbefilmen,
  • Fotografien,
  • Designs,
  • Kampagnen,
  • Grafiken,
  • Tonaufnahmen,
  • Konzepten,
  • Social-Media-Inhalten,
  • digitalen Medieninhalten,
  • sowie sämtlichen weiteren kreativen Leistungen.
  1. Die Agentur bleibt Urheberin sämtlicher Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

2. Rechteübertragung / Buy-out

  1. Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vertraglich definierten Nutzungsrechte ein.
  2. Sofern ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Rechteübertragung im Rahmen eines Buy-outs.
  3. Das Buy-out umfasst – soweit vereinbart – insbesondere:
  • zeitlich unbeschränkte Nutzung,
  • räumlich unbeschränkte Nutzung,
  • weltweite Nutzung,
  • Nutzung in sämtlichen bekannten und unbekannten Medienformen,
  • Online-, TV-, Kino-, Streaming- und Social-Media-Nutzung,
  • Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte,
  • Werbe- und Vermarktungsrechte,
  • Senderechte,
  • Bearbeitungs- und Änderungsrechte.
  1. Die Rechteübertragung erfolgt ausschliesslich im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
  2. Nicht ausdrücklich schriftlich übertragene Rechte verbleiben vollständig bei der Agentur.

3. Bedingung der Rechteübertragung

  1. Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Buy-out-Rechte gehen erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Rechnungen, Nebenkosten und Zusatzleistungen auf den Auftraggeber über.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte ausschliesslich bei der Agentur.
  3. Eine Nutzung, Veröffentlichung, Ausstrahlung, Weitergabe oder Bearbeitung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

4. Rohdaten / Produktionsdateien

  1. Rohmaterialien, offene Dateien, Projektdateien, Schnittdaten, Produktionsquellen, Layer-Dateien, Arbeitsstände oder sonstige Produktionsgrundlagen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Buy-outs.
  2. Eine Herausgabe solcher Daten erfolgt ausschliesslich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.

5. Bearbeitungsrechte

  1. Der Auftraggeber ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen vorzunehmen.
  2. Die Agentur ist berechtigt, Bearbeitungen zu untersagen, sofern diese geeignet sind, die urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Agentur zu beeinträchtigen.

6. Drittmaterial / Lizenzen

  1. Enthält die Produktion Inhalte Dritter (insbesondere Musik, Stockmaterial, Sprecher, Models, Schriftarten oder Software), gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  2. Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
  • zeitliche Beschränkungen,
  • territoriale Einschränkungen,
  • Lizenzabläufe,
  • Sperrungen,
  • nachträgliche Lizenzänderungen Dritter.
  1. Soweit Drittmaterial nur eingeschränkt lizenziert werden kann, gilt das Buy-out ausschliesslich im Rahmen der jeweiligen Dritt-Lizenz.

7. Referenznutzung

  1. Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Produktionen und Arbeiten zeitlich unbeschränkt zu Eigenwerbe-, Portfolio- und Referenzzwecken zu verwenden.
  2. Dies gilt insbesondere für:
  • Website,
  • Showreels,
  • Präsentationen,
  • Awards,
  • Social Media,
  • Presseveröffentlichungen.

8. Haftung

  1. Die Agentur haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.

9. Vertragsbeendigung / Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
  • Nutzungsrechte vorübergehend oder dauerhaft zu widerrufen,
  • Veröffentlichungen untersagen zu lassen,
  • laufende Produktionen auszusetzen,
  • sowie rechtliche Schritte einzuleiten.
  1. Bereits erfolgte Nutzungen trotz fehlender Rechteübertragung gelten als unberechtigte Nutzung und können gesondert vergütungspflichtig abgemahnt werden.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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Sichtbarkeit. Content. Marktwirkung.
Köln.

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